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  • Finanzinvestoren, die kein eigenes Know-how in diesem Bereich haben, kann ich im M&A-Prozessen fallweise unterstützen und bei der strategischen Auswahl von Projekten. Es ist auch möglich, für diesen Kundenkreis einzelne Projekte oder Beteiligungen in einer ad Interim Geschäftsführung zu übernehmen, besonders gern Problemfälle.

  • Andere Unternehmen, die im deutschen Markt im Bereich der erneuerbaren Energien neu tätig werden möchten und eine „Einstiegsberatung“ wollen. Diese kann konzeptioneller Natur sein, etwa Marktzugangskonzepte oder Partnerschaften erarbeiten oder sich mit bestimmten Projekten befassen, auch in Bewertungsfragen.

  • Anwaltskanzleien, die ihre Teams gelegentlich projektweise mit Sachverstand aus den Bereichen Energiewirtschaft, Betriebswirtschaft und Technik verstärken wollen, um ihren Kunden einen Zusatznutzen im Sinne einer mehr ganzheitlichen Kundenbetreuung bieten zu können. In schwierigen Vergleichsverhandlungen - etwa zwischen Hersteller und Betreiber - kann ich sicher in fast allen Fällen helfen, wirtschaftlich für beide Seiten tragbare Lösungen zu finden, die beide Seiten auch ihren Gremien gut begründet nahebringen können. In diesem Zusammenhang biete ich auch die Erstattung von Sachverständigengutachten an.

  • Zulieferer von Betreibern, die mit Kundenanforderungen konfrontiert sind, die sie kurzfristig nicht erfüllen können. Hier kann ich in Verhandlungen unterstützend eingreifen, um konstruktive Lösungen zu finden.